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Messe- und Ausstellungsförderung für die nachhaltige Landwirtschaft

Richtlinie über die Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zur nachhaltigen Landwirtschaft und zu ihren Erzeugnissen (Bundesanzeiger Ausgabe Nr. 127 vom 24. August 2011, S. 2972)

Kurzbeschreibung:

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) fördert die Teilnahme von Unternehmen sowie von Vereinen und Verbänden an internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden. Ziel der Richtlinie ist die Steigerung der Akzeptanz der auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Landwirtschaft durch gezielte Ansprache des Messepublikums, insbesondere durch Vermittlung fachspezifischer Informationen über die nachhaltige Landwirtschaft sowie über die Verarbeitung und Vermarktung ihrer Erzeugnisse. Darunter fallen Messe- und Ausstellungsbeiträge von Unternehmen, die nach einem der folgenden anerkannten Zertifizierungssysteme zertifiziert sind oder die Erzeugnisse aus solchen Unternehmen verarbeiten oder vermarkten:

  1. DLG (Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft)–Zertifizierungssystem für
    nachhaltige Landwirtschaft,
  2. Kriteriensystem nachhaltige Landwirtschaft (KSNL) der Thüringischen Landesanstalt für Landwirtschaft und
  3. Eco-Management und Audit Scheme (EMAS) der Europäischen Union.

Aber auch Messe- und Ausstellungsbeiträge von Unternehmen, die entsprechend festgelegter Kriterien (Anlage der Richtlinie) eine besonders artgerechte Tierhaltung durchführen oder Erzeugnisse aus solchen Unternehmen verarbeiten oder vermarkten.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer De-minimis-Beihilfe. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Anmietung der Standfläche und des Messestands sowie für den Druck von Informationsmaterial zum Messeauftritt. Diese müssen den Betrag von mindestens 2.000 EUR übersteigen. Die Zuwendung wird im Rahmen von  Höchstgrenzen gewährt. Nicht zuwendungsfähig sind Personalausgaben, unbare Eigenleistungen, Ausgaben für Ersatzbeschaffungen und Reparaturen und die Umsatzsteuer.

Geltungsdauer
Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2013.

Zuwendungsempfänger:
Als Zuwendungsempfänger kommen insbesondere überregional tätige Verbände, Vereine sowie Stiftungen in Betracht, die fundierte Fachkenntnisse über die nachhaltige Landwirtschaft sowie über die Verarbeitung oder Vermarktung der aus nachhaltiger Landwirtschaft stammenden Erzeugnisse und Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Projekte nachweisen können. Zuwendungsempfänger muss über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.

Antragsverfahren
Anträge (Antragsformular - siehe unten) sind bis spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. Innerhalb von zwei Monaten nach dem letzten Messe- oder Ausstellungstag  ist der Verwendungsnachweis bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Das Antragsformular ist zu richten an die Bewilligungsbehörde:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 312
Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen
nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Kontakt bei Fragen:
Telefon: 02 28 / 68 45 32 80
Telefax: 02 28 / 68 45 29 07
E-Mail-Symbol boeln@ble.de

Downloads:
PDF-Symbol Pdf-Richtlinie (PDF-Dokument, 142 KB)
PDF-Symbol Pdf-Antragsformular (PDF-Dokument, 464 KB)
Word-Symbol Word-Antragsformular (Word-Dokument, 288 KB)