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Informations- und Absatzförderung zum Öko-Landbau

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern über den ökologischen Landbau und dessen Erzeugnisse sowie zur Förderung damit verbundener Absatzförderungsmaßnahmen vom 5. Februar 2010 (Bundesanzeiger Ausgabe Nr. 165 vom 19. Februar 2010, Seite 682)

Kurzbeschreibung:

Die Richtlinie unterstützt Projekte wie Informationskampagnen, Ausstellungen, Verkostungsaktionen und Großveranstaltungen, die Verbraucher über die Herstellung, Verarbeitung und Qualität von Erzeugnissen des ökologischen Landbaus informieren. Ziel dieser Richtlinie ist es, Maßnahmen zu unterstützen, die dazu beitragen, bestehende Informations- und Erfahrungslücken beim Konsumenten zu schließen.

Seit 2005 bietet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine Finanzierungsbeteiligung an guten Ideen zur Informationsvermittlung rund um den ökologischen Landbau und damit verbundener Absatzförderung für Bioprodukte an. Seitdem wurden über 80 Projekte mit der Zielgruppe Verbraucherinnen und Verbraucher bezuschusst.

Hier finden Sie in Kürze eine Auflistung einiger bereits geförderter Projekte.

Art und Höhe der Förderung

Förderfähig sind Informations- sowie damit verbundene Absatzförderungsmaßnahmen für Erzeugnisse aus ökologischem Landbau zur Ergänzung der übrigen Maßnahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN). Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung. Die maximale Förderquote liegt bei 50 Prozent. Der Eigenanteil muss gesichert sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte mit dem primären Ziel, die geographischen Herkunftsangaben und regionalen Bezüge der ökologischen Produkte zu bewerben ("Hauptwerbebotschaft") und Maßnahmen zur Absatzförderung, die einzelne Unternehmen begünstigen bzw. direkt auf die Erzeugnisse eines oder mehrerer bestimmter Unternehmen gerichtet sind. Personalausgaben für Stammpersonal, Verkostungsprodukte, unbare Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reparaturen und Ersatzteile werden nicht gefördert.

Geltungsdauer

Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2013. Projektanträge können bis spätestens 30. Juni 2013 bei der BLE eingehen.

Antragsverfahren

Das Zuwendungsverfahren ist zweistufig. Das Bewilligungsverfahren startet mit der Einreichung einer Projektskizze. Die Vorlage zur Projektskizze ist unten im Downloadbereich zu finden. Auf Basis der eingereichten Unterlagen erfolgt eine erste Prüfung und Bewertung des Vorhabens hinsichtlich seiner Förderfähig- und Förderwürdigkeit. Bei positiver Entscheidung wird der Projektverantwortliche gebeten, einen ausführlichen Projektantrag einzureichen. Der Antragsteller erhält bei Anerkennung der Förderwürdigkeit die Genehmigung in Form eines Zuwendungsbescheides, in dem auch der Abruf der zur Verfügung gestellten Mittel und weitere Nebenbestimmungen festgelegt sind. Das Projekt darf frühestens zu diesem Zeitpunkt beginnen.

Bei der Planung des Vorhabens ist zu berücksichtigen, dass zwischen der Einreichung der Projektskizze und der Bewilligung des Projektantrags in der Regel ein Bearbeitungszeitraum von mindestens drei Monaten liegt.

Fristen

Neue Projektskizzen für Projekte, die im Haushaltsjahr 2012 beginnen sollen, sind bis spätestens 01.04.2012 bei der Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (GBÖLN) einzureichen.

Themenschwerpunkte

Gemäß Nr. 4.4 der oben genannten Richtlinie legt die Bewilligungsbehörde für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 Themenschwerpunkte für die nach dieser Richtlinie förderbaren Maßnahmen fest, um einen zielgerichteten Mitteleinsatz zu gewährleisten.

Die Schwerpunkte sind: 

  • innovative Informationsmaßnahmen zur Erreichung insbesondere der Zielgruppen: Kinder, Familien und Senioren
  • generische Informationskampagnen am Point of Interest unter der besonderen Berücksichtigung
    * der landwirtschaftlichen Erzeugung wie beispielsweise der Biobienen-Haltung und
    * der Produkteigenschaften und der Besonderheiten der Wertschöpfungskette im Ökolandbau (u.a. in Bezug auf Herstellungsprozesse, Qualität der Produkte, regionale Kooperationen, Kontrollsystem) oder
    * der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie.
  • Projekte, die in starkem Maße ein Ergebnis der Zusammenarbeit verschiedener Marktbeteiligter (verbands- und unternehmensübergreifend) entlang der Wertschöpfungskette sind.

Kontakt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (GBÖLN)

Ansprechpartner:

Anke Brückmann, Corinna Dahmen, Dr. Burkhard Kape
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 02 28  - 99 68 45 - 32 80
E-Mail: E-Mail-Symbol boeln@ble.de

Download:

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