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Zertifizierung / Kontrolle - Zertifizierung / Kontrolle
Projekt:
Anpassung des Kontrollverfahrens nach der EG-Öko-Verordnung an die Anforderungen der Kontrollverordnung
FKZ: |
Laufzeit: |
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| 06OE143 | 01-07-2007 bis 31-12-2008 |
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Ausführende Stelle:
Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH, Prinzenstraße 4, 37073 Göttingen Ansprechpartner: Dr. Jochen Neuendorff Telefon: Email: jochen.neuendorff@gfrs.de
Kurzportrait:
Ziel des beantragten Projektes ist es, unter Berücksichtigung der Anforderungen der KontrollVO Instrumentarien zu entwickeln, um das Kontrollverfahren für ökologische Lebensmittel auch künftig mit hoher Effektivität und Effizienz durchführen zu können. Das Vorhaben soll so ein Beitrag zu einem auch zukünftig hohen Verbraucherschutzniveau für Produkte des Ökologischen Landbaus leisten. Im Rahmen des vorgeschlagenen Projektes sollen die Anforderungen der KontrollVO und deren Folgerecht auf das Kontrollsystem und -verfahren im Öologischen Landbau analysiert werden. Hierbei soll berücksichtigt werden, dass die Anwendung der Regelungen der KontrollVO Auswirkungen auf die Effektivität und die Effizienz haben können. Die „Kontrolleffektivität“ beschreibt den Grad der Zielerreichung des Kontrollverfahrens, also die Aufdeckungswahrscheinlichkeit von Verstößen und Unregelmäßigkeiten. Die „Kontrolleffizienz“ charakterisiert dagegen die „Wirtschaftlichkeit“ des neuen Verfahrens, also den Aufwand, der zur Anwendung der neuen Rechtsregelungen erforderlich ist. Wo signifikante negative Auswirkungen der Anwendung der KontrollVO auf Effizienz und Effektivität erwartet werden, sollen Vorschläge für neue Vorrangregelungen erarbeitet werden, die Eingang in die Verhandlungen um die Durchführungsbestimmungen zum Kontrollsystem und -verfahren der neuen ÖkoVO in Brüssel finden können. Dort, wo keine oder nur geringe Effektivitäts- und Effizienzverluste erwartet werden, sollen Vorschläge für eine geänderte Implementierung des in Deutschland umzusetzenden Kontrollsystems und -verfahrens abgeleitet werden.
Kurzfassung der Ergebnisse:
Seit dem 1. Januar 2009 gelten die neuen EG-Rechtsregelungen zum Ökologischen Landbau. Diese lösten die seit 1991 geltende EG-Öko-Verordnung ab. In den Neuregelungen ist niedergelegt, dass das Kontrollsystem für Erzeugnisse des Ökologischen Landbaus im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung Nr. 882/2004 umgesetzt werden soll. Diese Regelung beeinflusst die Effektivität und die Effizienz des Kontrollsystems. Im Rahmen des Vorhabens wurde das Rechtsverhältnis zwischen den EG-Rechtsvorschriften zum Ökologischen Landbau analysiert und dargestellt. Es wurden Vorschläge für Vorrangregelungen entwickelt, die in Kommissionsverordnungen mit Durchführungsbestimmungen Berücksichtigung finden können. Weiterhin wurden nationale Umsetzungsvorschläge erarbeitet. Ein „Handbuch für Öko-Kontrollstellen“ mit Umsetzungsvorschlägen konkretisiert die Umsetzung auf Ebene der Öko-Kontrollstellen.
Links zu Projektergebnissen:
Ergebnisse bei Organic eprints...
Ergebnisse bei Oekolandbau.de...
Symbolerläuterung:
Diese Projekte sind noch in Bearbeitung.
Diese Projekte sind abgeschlossen.


