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Zertifizierung / Kontrolle - Zertifizierung / Kontrolle
Projekt:
Entwicklung eines Standardkontrollprogramms mit Leitfaden für das Kontrollverfahren nach den EG-rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau in Lebensmittelgeschäften und Verkaufsstellen
FKZ: |
Laufzeit: |
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| 09OE020 | 15-12-2009 bis 30-06-2012 |
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Ausführende Stelle:
Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH, Prinzenstraße 4, 37073 Göttingen Ansprechpartner: Dr. Jochen Neuendorff Telefon: 0551/58657 Email: jochen.neuendorff@gfrs.de
Kurzportrait:
Die Vorgaben der EG-Rechtsvorschriften zum Ökologischen Landbau ermöglichen es den EU-Mitgliedsstaaten, Unternehmer, die direkt an den Endverbraucher vermarkten, in bestimmten Fällen von der Kontrollpflicht auszunehmen. Deutschland hat von dieser Möglichkeit mit § 3 Absatz 2 des Öko-Landbaugesetzes Gebrauch gemacht. Die Abgrenzung kontrollpflichtiger Tätigkeiten vom nicht kontrollpflichtigen Bereich stößt in der Praxis jedoch immer wieder auf erhebliche Schwierigkeiten. Für diejenigen Unternehmen, die am Kontrollverfahren nach den EG-Rechtsvorschriften teilnehmen müssen, wurden zudem noch keine risikoangepassten Prüfungsstrategien gemäß der EG-Öko-Basisverordnung und der Kontrollverordnung entwickelt. Ziel des beantragten Projektes ist es, die Abgrenzungsproblematik der kontrollpflichtigen und der nicht kontrollpflichtigen Vermarktung von Öko-Erzeugnissen an Endverbraucher zu klären, ein risikoorientiertes, angepasstes Kontrollkonzept zu entwickeln und dieses modellhaft zu validieren. Das Vorhaben soll so einen Beitrag zu einem verbesserten Verbraucherschutzniveau für Produkte des Ökologischen Landbaus leisten.
Kurzfassung der Ergebnisse:
Die Vorgaben der EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau ermöglichen es den EU-Mitgliedsstaaten, Unternehmer, die direkt an den Endverbraucher vermarkten, in bestimmten Fällen von der Kontrollpflicht auszunehmen. Deutschland hat von dieser Möglichkeit mit § 3 Absatz 2 des Öko-Landbaugesetzes Gebrauch gemacht. Die Abgrenzung kontrollpflichtiger Tätigkeiten vom nicht kontrollpflichtigen Bereich stößt in der Praxis bei Lebensmittelgeschäften und –verkaufsstellen jedoch immer wieder auf erhebliche Schwierigkeiten. Für diejenigen Unternehmen, die am Kontrollverfahren nach den EG-Rechtsvorschriften teilnehmen müssen, wurden zudem noch keine risikoangepassten Prüfungsstrategien gemäß der EG-Öko-Basisverordnung und der Kontrollverordnung entwickelt. Im Rahmen des Vorhabens wurde ein Entscheidungsbaum zur Abgrenzung von kontrollpflichtigen Tätigkeiten von nicht kontrollpflichtigen Tätigkeiten entwickelt und eine Risikoeinstufung typischer kontrollpflichtiger Tätigkeiten in Lebensmittelgeschäften und –verkaufsstellen durchgeführt. Weiterhin wurde ein risikoorientiertes Standardkontrollprogramm für die kontrollpflichtigen Tätigkeiten entwickelt, in Pilotunternehmen validiert, angepasst und im Detail beschrieben.
Links zu Projektergebnissen:
Ergebnisse bei Organic eprints...
Ergebnisse bei Oekolandbau.de...
Symbolerläuterung:
Diese Projekte sind noch in Bearbeitung.
Diese Projekte sind abgeschlossen.


