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Bekanntmachung: Messe- und Ausstellungsförderung Bekanntmachungen

Die neue Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau und seinen Erzeugnissen gilt bis Ende 2024 und fördert auch Aussteller auf regionalen Messen mit Initialcharakter (Bundesanzeiger AT 02.01.2020 B4).

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Diese Förderung richtet sich an Marktakteure, insbesondere ökologisch wirtschaftende Unternehmen, Verbände und Vereine sowie Stiftungen, Forschungsinstitutionen und Gebietskörperschaften. Förderfähig sind grundsätzlich Auftritte auf relevanten Fachmessen und Ausstellungen der Lebensmittel- und Landwirtschaft.

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung innerhalb bestimmter Höchstgrenzen in Form einer De-minimis-Beihilfe. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Anmietung der Standfläche und des Messestands sowie für den Druck von Informationsmaterial zum Messeauftritt werden grundsätzlich erstattet.

Die Messerichtlinie ist bereits seit 2005 fester Bestandteil der Förderlandschaft des Bundesprogramm Ökologischer Landbau. Seitdem wurde sie mehrfach überarbeitet und weiterentwickelt. Die wesentlichen Änderungen der jetzigen Fassung gegenüber der vorherigen Richtlinie sind:

Neben der Teilnahme an internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen, die nicht ausschließlich auf Bioprodukte ausgerichtet sind, ist künftig grundsätzlich auch die Teilnahme an regionalen Messen mit Initialcharakter förderfähig. Das sind neue regionale Messen, deren Ausrichtung im Wesentlichen auf "Bio" liegt oder bestehende Messen, die sich um ein Bioangebot oder einen Biobereich erweitern.

Ausgaben, die im besonderen Maße der Nachhaltigkeit bei der Gestaltung des Messe- und Ausstellungsbeitrags dienen, können als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Die Förderhöchstgrenzen am Gemeinschaftsstand mit zwei bis zehn Ausstellern wurden neu gestaffelt. Für Messen und Ausstellungen mit einer erwartbaren Besucherzahl von über 200.000 und einer Messedauer von mindestens einer Woche beträgt die anteilige Förderung 80 Prozent. Bei allen anderen Messen und Ausstellungen beträgt die anteilige Förderung 60 Prozent.

Entscheidend dabei ist, dass die Auftritte dazu geeignet sind, die Besucherinnen und Besucher an den ökologischen Landbau und die Herstellung von Bio-Produkten heranzuführen. Die Förderung für Messeauftritte kann bei der Geschäftsstelle des Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) bei der BLE bis zum 31.12.2024 beantragt werden.

Mehr zur Förderrichtlinie und die notwendigen Unterlagen zur Antragsabgabe finden Sie unter Messe- und Ausstellungsbeiträge.