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Bekanntmachung: Pflanzenschutz-Projekte im Bio-Gartenbau Bekanntmachungen

Bis zum 4. Dezember 2019 können innovative Projektideen zum Pflanzenschutz im Gartenbau bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

Logo BÖLN - Bekanntmachung: Pflanzenschutzprojekte im ökologischen Gartenbau

Mit der aktuellen Bekanntmachung über die Förderung von "Innovationen nicht-chemischer Pflanzenschutzverfahren im Gartenbau" fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium Forschungseinrichtungen und Unternehmen auf, sich an dem Förderaufruf mit innovativen und praxisorientierten Lösungen zu beteiligen. Damit unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die BLE als Projektträger die Förderung von Forschung und Entwicklung im gartenbaulichen Sektor. Ziel der Förderinitiative ist es, neue Pflanzenschutzverfahren erfolgreich in die gartenbauliche Praxis einzuführen. Es gilt Verfahren und Maßnahmen zu entwickeln und zu erproben, die sowohl im konventionellen als auch im ökologischen Gartenbau Anwendung finden.  

Alternative Pflanzenschutzverfahren und -strategien im Fokus

Zu fördernde Themenbereiche sind beispielsweise die Weiterentwicklung praxistauglicher Diagnose-, Monitoring- und Prognosesysteme, die Entwicklung neuer Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko und Pflanzenstärkungsmittel, der Einsatz biologischer und biotechnologischer Pflanzenschutzverfahren und die Bereitstellung neuer Strategien zur Risikominderung im Pflanzenschutz. Die Bekanntmachung umfasst pflanzliche Kulturen im geschützten Anbau sowie Freilandanbau aus den Bereichen Obstbau, Baumschule, Gemüsebau, Stauden und Zierpflanzen sowie Pflanzen zur Verwendung auf Flächen für das öffentliche Grün. Der Schwerpunkt der aktuellen Bekanntmachung liegt in der Förderung von Innovationen. Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen den Zielen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) entsprechen und einen umweltschonenden und zukunftsträchtigen Pflanzenschutz vorantreiben. 

Das Einreichen von Projektskizzen ist bis zum 4. Dezember 2019 möglich. Informationen zu Förderkriterien, Inhalt und Einreichung einer Projektskizze sowie eine Übersicht über die jeweiligen Förderschwerpunkte finden Sie in der Bekanntmachung.

Bei Fragen wenden Sie sich an Monika Fischer (Tel. 0228 6845 3591, Monika.Fischer(at)ble(dot)de) oder an Viola Molkenthin (Tel. 0228 6845 2944, Viola.Molkenthin(at)ble(dot)de).