
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sucht Forschungsvorhaben, die innovative Nutzpflanzen erzeugen, die den Folgen des fortschreitenden Klimawandels begegnen, deren Entwicklungszeiten signifikant verkürzt sind und die zu einer umwelt- und ressourcenschonenden Erhaltung der Flächenproduktivität beitragen.
Projektskizzen können bis zum 31. Januar 2024 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Moderne Züchtungsforschung für klima- und standortangepasste Nutzpflanzen von morgen“ sollen sowohl konventionelle Verfahren als auch neue Züchtungsmethoden für die Entwicklung resilienter und leistungsstarker Nutzpflanzen eingesetzt werden.
Auf dieser Basis ist das Ziel dieser Fördermaßnahme, die Grundlagen für die Züchtung zulassungsfähiger Sorten zu schaffen, um die verlässliche, klimarobuste Versorgung mit hochwertigen, gesunden und sicheren Nahrungsmitteln auch zukünftig gewährleisten zu können. So soll ein Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherung geleistet werden.
Welche Themenfelder werden gefördert?
Aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen der Pflanzenzüchtungsforschung ergeben sich grundlegende Schwerpunktthemen, die hierbei für eine Nutzpflanzenart jeweils möglichst übergreifend zu adressierenden sind:
a. Anpassung von Nutzpflanzen an abiotische und biotische Stressoren,
b. Erhöhung von Ressourcennutzungseffizienz und Nachhaltigkeit,
c. klimarobuste Etablierung neuer Merkmale („Traits“) beziehungsweise Funktionalitäten,
d. Erhalt beziehungsweise Zunahme von Agrobiodiversität und Bodengesundheit sowie
e. Einbindung modernster Züchtungs-Bioinformatik.
Fördermodule
An die voneinander unabhängigen Module A und Modul B können als Modul C unabhängige Nachwuchsgruppen angedockt werden.
- Modul A: Flächen- und Marktkulturen: Forschungsvorhaben zu den Hauptkulturarten Getreide (Gerste, Mais, Roggen, Weizen), Kartoffel, Raps und Zuckerrübe.
- Modul B: Sonder- und Nischenkulturen: Forschungsvorhaben zu Getreide (Dinkel, Hafer, Hirse, Reis), Buchweizen, Sonnenblume, Tomate, Wein, Yams und andere, insofern es absehbar ist, dass diese Forschung mit eindeutigen Innovationen und langfristigen Verwertungsperspektiven bis hin zur Marktreife beziehungsweise der Nutzung durch Endverbraucher einhergeht.
- Modul C: Förderung einer Postdoc-Projektleitungsposition in Verbindung mit einer Arbeitsgruppe als Einzelvorhaben; budgetär unabhängig aber thematisch assoziiert an Verbund aus Modul A oder Modul B
- Zusatzelement Nachwuchsförderung, Zielgruppe Doktoranden/innen: Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln im Rahmen des Zusatzelements ist die Beteiligung an einem Fördermodul A, B oder C.
Die Dauer der Förderung beträgt bis zu zwei aufeinander folgende Förderphasen von jeweils vier Jahren.
Wie viel wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Beihilfeintensität pro Zuwendungsempfänger ist geregelt nach (EG) Nr. 651/2014 (vom 17. Juni 2014) und darf folgende Sätze pro Beihilfeempfänger nicht überschreiten:
- 100 % der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung
- 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung
Die Beihilfeintensitäten für industrielle Forschung können auf maximal 80 % der beihilfefähigen Kosten erhöht werden. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.
Antragsverfahren
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt:
- Projektskizzen: sind in englischer Sprache und in elektronischer Form (über easy-Online) vorzulegen; Projektskizzen im Fördermodul C sind von der Nachwuchswissenschaftler/in eigenständig zu erstellen und – nach Rücksprache mit der potenziell aufnehmenden Forschungseinrichtung – selbst einzureichen.
- Förderantrag: Verfasser positiv bewerteter Projektskizzen reichen in Abstimmung mit dem Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag ein.
Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.
Ansprechpartner
Ansprechpartner beim Projektträger Jülich (PtJ) sind Herr Dr. Rainer Büschges, Fachbereich Agrarforschung (BIO 5), (Telefon: 0 24 61/61-87 82, E-Mail: r.bueschges(at)fz-juelich(dot)de) und Herr Dr. Christian Pfaff, Fachbereich Agrarforschung (BIO 5), (Telefon: 0 24 61/61-96 37 0, E-Mail: c.pfaff(at)fz-juelich(dot)de).
Weitere Informationen
Interessierte Forschungseinrichtungen und Unternehmen (insbesondere KMU, EU Definition 2003/361/EG) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland können bis 31. Januar 2024 ihre Projektskizzen einreichen. Beim Projektträger sind weitere Informationen erhältlich. Förderinteressenten wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Projektträger aufzunehmen.
Quelle: Bekanntmachung des BMBF