Mit der "Richtlinie über die Förderung von Projekten zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern über regionale Wertschöpfungsketten zur Erzeugung von Bioprodukten sowie zur Umsetzung von begleitenden pädagogischen Angeboten (RIGE)" (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 05.06.2019, BAnz AT 05.06.2019 B3) bekommen Gebietskörperschaften die Möglichkeit, Verbraucherinnen und Verbraucher über den ökologischen Landbau von der landwirtschaftlichen Erzeugung über die Verarbeitung und die Distribution bis zum Konsum zu informieren. Dies umfasst vor allem Informationskampagnen, informierende Veranstaltungen und Informationsmedien. Als besonders förderwürdig gelten dabei pädagogische Angebote für Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studierende und deren Lehrkräfte zur Information über ökologische und regionale Wertschöpfungszusammenhänge.
Die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) fordert u. a. den Aus- und Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten. Das Konzept einer regionalen und auf der ökologischen Erzeugung beruhenden Wertschöpfungskette umfasst die direkt aufeinander aufbauenden Stufen der Erzeugung, des Rohstoffhandels, der Verarbeitung, der Weiterverarbeitung und der Verteilung über verschiedene Distributionswege vom Lebensmittelhandel bis zum Außer-Haus-Verzehr in ein und derselben Region.
Seit einigen Jahren haben sich verschiedene Gebietskörperschaften, z. B. im Netzwerk der Biostädte, das Ziel gesetzt, über ökologisch erzeugte Lebensmittel zu informieren und diese verstärkt bei öffentlichen Einrichtungen, insbesondere bei der Essenversorgung von Kindern und Jugendlichen, einzusetzen. Gebietskörperschaften können mit sachbezogenen Informationen Verbraucherinnen und Verbrauchern Zusammenhänge und Fakten über regionale Wertschöpfungspartnerschaften und die Besonderheiten des ökologischen Landbaus vermitteln. Derartige Initiativen und Projekte sollen mit Mitteln des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) unterstützt werden. Die geförderten Projekte sollen die sonstigen im BÖLN durchgeführten Aktivitäten ergänzen.
Projektanträge können bis zum 31.12.2024 beim BÖL eingereicht werden. Als Unterstützungssystem für die Antragstellung steht das easy-Online-Portal (Formular unter Fördermaßnahme "BÖLN", Förderbereich "RIGE") zur Verfügung. Bitte verwenden Sie für die Einreichung Ihres Projektantrags ausschließlich das dort hinterlegte Antragsformular und das auf dieser Seite vorgegebene Anlagendokument. Weitere Unterlagen zum Verfahren sind im "BLE-Formularschrank" einzusehen, herunterzuladen und dann zu bearbeiten.