Bekanntmachung: Förderung der Umstellungsberatung Bekanntmachungen

Die BÖLN-Richtlinie über die Förderung der Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen wurde erweitert und verlängert. Anträge können bis zum 31. Mai 2021 eingereicht werden.

Logo BÖLN - Bekanntmachung: Umstellungsberatung wird ab sofort wieder gefördert!

Bis zum 31. Mai 2021 können Betriebe, die auf ökologische Bewirtschaftung umstellen möchten, oder sich bereits in der Umstellungsphase befinden, Fördermittel für die Umstellungsberatung beantragen.

Neu hinzugekommen ist die Förderung der Umstellungsberatung für Aquakulturbetriebe sowie für Landwirtinnen und Landwirte, die einen bereits ökologisch wirtschaftenden Betrieb übernehmen werden.  

So können Landwirtinnen und Landwirte von bei der BLE registrierten Beraterinnen und Beratern eine umfassende, individuelle Unterstützung zur Umstellung in Anspruch nehmen. Der Zuschuss umfasst bis zu 50 Prozent der Kosten und beträgt maximal 4.000 Euro pro Betrieb. 

Die Förderung für die Umstellungsberatung kann über das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) bei der BLE beantragt werden. Aktuelle Antragsformulare und die Richtlinie mit dem Namen: "Richtlinie über die Förderung der Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen und Aquakulturunternehmen vor und während einer Umstellung auf die ökologische Produktionsweise sowie bei der Übernahme von ökologisch wirtschaftenden Unternehmen" finden Sie unter Umstellungsberatung.