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Im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau und seinen Erzeugnissen vom 27. Juni 2025" (MERI) fördert das Bundesprogramm Ökologischer Landbau Auftritte auf internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen, welche nicht ausschließlich auf Bio-Produkte ausgerichtet sind. Die Geltungsdauer der Richtlinie ist befristet bis zum 31. Dezember 2030.
Aufgrund der aktuell angespannten Haushaltslage stehen dem Bund künftig weniger Mittel zur Verfügung. Auch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) ist gehalten, die Ausgaben im Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) zu reduzieren. Davon betroffen sind alle Bereiche, darunter auch die Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau und seinen Erzeugnissen. Aufgrund der erforderlichen Fokussierung können ab dem Jahr 2027 nur noch Anträge für Gemeinschaftsstände (2–11 Ausstellende) auf ausgewählten Messen und Ausstellungen gestellt werden.
Bitte beachten Sie:
Einzelstände sowie nicht aufgeführte Messen und Ausstellungen sind ab 2027 nicht mehr förderfähig.
Sollten mehr Anträge eingehen als künftig an Bundemittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl der zu bewilligenden Vorhaben anhand weiterer qualitativer Kriterien.
Es können ab 2027 nur noch Förderanträge für Gemeinschaftsstände auf folgenden Internationalen und überregionale Messen und Ausstellungen berücksichtigt werden:
Projektanträge können bis zum 01.12.2030 beim BÖL eingereicht werden. Anträge sind bis spätestens drei Monate vor dem Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Projektanträge können ausschließlich über das Online-Formular gestellt werden:
Sie dürfen ihren Messeauftritt vor der Bewilligung Ihres Antrages nicht bei einer Messe angemeldet haben.