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Mit der Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (RIZERT-AHV) fördert das Bundesprogramm Ökologischer Landbau die Ausgaben zur Bio-Zertifizierung und Kontrolle von Unternehmen der AHV in den ersten zwei Jahren.
BITTE BEACHTEN SIE:
Aufgrund der aktuell sehr angespannten Haushaltslage und der damit verbundenen Konsolidierung des gesamten Bundeshaushalts sind auch in der künftigen Finanzplanung Einsparungen notwendig.
Aus diesem Grund können derzeit nach Antragsprüfung nur Bewilligungen für die Erstzertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung erfolgen. Diese Bio-Zertifizierung muss noch im gleichen Jahr durchgeführt und bei uns durch Nachweis abgerechnet und ausgezahlt werden.
Die Kontrolle von Unternehmen der AHV nach einem Jahr nach der Erstzertifizierung kann nicht gefördert werden.
Dafür bitten wir um Verständnis.
Projektanträge können bis zum 01.12.2030 beim BÖL eingereicht werden.
Projektanträge können ausschließlich über das hier verlinkte Formular gestellt werden: