Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

Bekanntmachung zur Tiergesundheit in der Geflügelhaltung Bekanntmachungen

Interessenten gesucht: "Förderung von Maßnahmen in der Geflügelhaltung, die zur Reduktion des Auftretens von Infektionserkrankungen und der Notwendigkeit zur Behandlung mit antibiotischen Tierarzneimitteln beitragen".

Huhn, Foto: Dominik Menzler, BLE

Keine andere Nutztierart konnte sich in den letzten 20 Jahren derart deutlich in den Mittelpunkt der breiten Öffentlichkeit setzen wie das Geflügel. Pute, Masthähnchen und Legehuhn werden zunehmend präsenter. Eine verstärkte Nachfrage nach entsprechenden Produkten bietet vielen Erzeugern willkommene alternative ökonomische Perspektiven. Die Erzeugung ressourcenschonender, gesunder, ernährungsphysiologisch wertvoller Produkte bildet hierbei einen wichtigen Aspekt in der Wahrnehmung der Gesellschaft. Das weiter wachsende und kritische öffentliche Interesse an Themen des Tierwohls, der Tiergesundheit und damit auch der Produktsicherheit und -qualität unterstreicht zudem die Relevanz der Themen.

Trotz aller Bemühungen der tierhygienischen Vorsorge und der Optimierung produktionsorganisatorischer Abläufe, stellen Infektionen, ob latent oder akut bedrohlich, eine permanente Bedrohung der Geflügelbestände dar. Unabhängig von der Höhe des notwendigen Arzneimitteleinsatz und hier insbesondere von Antibiotika kommen der Krankheitsvorbeugung durch die Förderung des Immunsystems, einem guten Hygienemanagement sowie der Fütterung große Bedeutung zu. Antibiotikaresistenzen sind ernsthafte Gefahren, auch und gerade für den Menschen. Ursachen, biologische Zusammenhänge und Vorsorgekonzepte müssen erforscht bzw. erarbeitet werden.

Im Bereich des ökologischen Landbaus stellen sich die Fragen antibiotischer Anwendungen in geringerem Umfang. Angepassten widerstandsfähigeren Genetiken stehen hier jedoch die besonderen Risiken der Auslaufhaltung entgegen. Das Infektionsszenario unterscheidet sich insofern von dem der Geflügelhaltungen im konventionellen Landbaus und bekommt dadurch seine eigene Ausprägung mit sehr spezifischen Anforderungen. Forschungsansätze in diesem Bereich sind noch nicht hinreichend bearbeitet und sollen im Rahmen der Bekanntmachung in einem eigenen Modul, spezifisch für die Belange der Geflügelhaltungen im ökologischen Landbau aufgegriffen werden.

Die Bekanntmachung wird durch den Projektträger BLE gemeinsam im Bundesprogramms Nutztierhaltung, Programm zur Innovationsförderung und Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) des BMEL durchgeführt.

Informationen zu Förderkriterien, Inhalt und Einreichung einer Projektskizze sowie eine Übersicht über die jeweiligen Förderschwerpunkte finden Sie in der Bekanntmachung (PDF-Datei).

Weitere Informationen

Die Bekanntmachung wird vom Projektträger BLE durchgeführt. Schlusstermin für die Abgabe von Projektskizzen zum Thema "Förderung von Maßnahmen in der Geflügelhaltung, die zur Reduktion des Auftretens von Infektionserkrankungen und der Notwendigkeit zur Behandlung mit antibiotischen Tierarzneimitteln beitragen" ist der 26. Oktober 2021.

Skizzen mit Bezug zum ökologischen Landbau können im Modul C eingereicht werden. Bei Fragen wenden Sie sich an Jörg Bremond (Tel. 0228 6845 3242, Joerg.Bremond(at)ble(dot)de) oder an Viola Molkenthin (Tel. 0228 6845 2944, Viola.Molkenthin(at)ble(dot)de).