Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

Förderung von Informationen über den Öko-Landbau sowie Absatzförderungsmaßnahmen Projekte fördern

Veranstaltung BioErleben in Nürnberg

Der ökologische Landbau in Deutschland kann sich nur dann nachhaltig ausdehnen, wenn die Verbrauchernachfrage nach Öko-Lebensmitteln kontinuierlich wächst. Die "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern über den ökologischen Landbau und dessen Erzeugnisse sowie zur Förderung damit verbundener Absatzförderungsmaßnahmen" setzt genau hier an. Sie fördert Projekte wie Informationsveranstaltungen und damit verbundene Absatzförderungsaktionen, Ausstellungen und Großveranstaltungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Ziel ist eine zielgruppengerechte Information über die Erzeugung, Herstellung und Qualität von Bio-Produkten, um Wissenslücken zu schließen. Bislang wurden über 170 Projekte mit der Zielgruppe Verbraucherinnen und Verbraucher bezuschusst. Dazu zählen vermehrt Verbundprojekte, das heißt verschiedene Partner vernetzen sich, um gemeinsam den Ökolandbau voranzubringen.

Art und Höhe der Förderung

Förderfähig sind Informations- und damit verbundene Absatzförderungsmaßnahmen für Bioprodukte. Ziel ist eine Ergänzung der übrigen Maßnahmen des Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN). Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung. Die maximale Förderquote liegt bei 50 Prozent. Der Eigenanteil muss gesichert sein. Keine Fördermittel erhalten Projekte mit dem primären Ziel, die geographischen Herkunftsangaben und regionalen Bezüge der ökologischen Produkte zu bewerben ("Hauptwerbebotschaft"). Dies gilt auch für Aktionen, die den Absatz bestimmter Unternehmensprodukte ankurbeln sollen. Personalausgaben für Stammpersonal, Verkostungsprodukte, unbare Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reparaturen und Ersatzteile werden nicht gefördert.

Geltungsdauer

Die Geltungsdauer der Richtlinie in der Fassung vom 13. Januar 2021 war befristet bis zum 30.06.2023. Projektanträge können zur Zeit nicht mehr eingereicht werden! Die Förderrichtlinien wird überarbeitet.

Antragsverfahren

Das Zuwendungsverfahren ist zweistufig. Das Bewilligungsverfahren startet mit der Einreichung einer Projektskizze.  Auf Basis der eingereichten Unterlagen erfolgt eine erste Prüfung und Bewertung des Vorhabens hinsichtlich seiner Förderfähig- und Förderwürdigkeit. Trifft beides zu, wird der Projektverantwortliche gebeten, einen ausführlichen Projektantrag einzureichen. Hierzu wird unter anderem das elektronische Antragssystem "easy" verwendet, welches bei der Erstellung eines formgebundenen Antrags auf eine Zuwendung unterstützt. Als Unterstützungssystem für die Antragstellung steht das easy-Online-Portal zur Verfügung. Wichtige Unterlagen zum Antrag sind im  "BLE-Formularschranks"  einzusehen, herunterzuladen und dann zu bearbeiten. Der Antragsteller erhält, sobald sein Projekt als förderwürdig eingestuft worden ist, eine Genehmigung in Form eines Zuwendungsbescheides. Dieser enthält Informationen zum Abruf der bereitgestellten Mittel und weitere Nebenbestimmungen. Erst dann darf das Projekt starten. In der Regel vergehen zwischen der Einreichung der Projektskizze und der Bewilligung des Projektantrags mindestens drei Monate.

Themenschwerpunkte

Gemäß Nr. 4.4 der oben genannten Richtlinie legt die Bewilligungsbehörde Themenschwerpunkte für die nach dieser Richtlinie förderbaren Projekte zum Ökolandbau fest. Dies gewährleistet einen zielgerichteten Mitteleinsatz. Schwerpunktmäßig handelt es sich um Kommunikationsaktivitäten,

  • die ein Ergebnis der engen Zusammenarbeit verschiedener Marktbeteiligter (verbands- und unternehmensübergreifend) entlang der Wertschöpfungskette sind,
  • die insbesondere den direkten Kontakt zwischen Landwirten und Verbrauchern (insbesondere mit den Teilzielgruppen: Kinder, Familien und Senioren) ermöglichen und
  • die die Bio-Bienenhaltung, landwirtschaftliche Familienbetriebe, den Boden als Grundlage der Landwirtschaft oder den Einsatz von Biolebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung (darunter Gastronomie) besonders herausstellen.

Dokumente

Aktuell geförderte Projekte

Kontakt

Anke Brückmann: 0228 / 6845 -2927
Corinna Dahmen: 0228 / 6845 -3283
Dr. Burkhard Kape: 0228 / 6845 -3317
Michelle Spinelli: 0228 / 6845-2838

boel(at)ble(dot)de